Notartermin beim Grundstückskauf und Eintragung in das Grundbuch

Damit wir mit dem von uns erworbene Grundstück auch in das Grundbuch eingetragen werden, musste ein Notar beauftragt werden.
Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Daher machen sie auch eine großen Teil der Kaufnebenkosten aus. Um den Notartermin beim Grundstückskauf muss sich in der Regel der Käufer kümmern. Also haben wir uns auf die Suche gemacht und sind im Internet schnell fündig geworden.

  1. Der Notartermin beim Grundstückskauf – Wie läuft dieser ab?
  2. Auflassungsvormerkung eintragen und Kaufpreis überweisen
  3. Neueintragung ins Grundbuch und Wie hoch sind die Kosten für einen Notartermin?

Der Kaufvertrag eines Grundstücks oder einer Immobilie muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Sonst ist er nicht rechtskräftig. Zunächst stand die Vorbesprechung beim Notar an. Hierbei ist in der Regel nur der/ die Käufer und der Notar anwesend. Dieser Vortermin dient der Klärung noch offener Punkte aus dem Vertragswerk. Wir hatten den Vertrag bereits vorab per E-Mail, zur Prüfung erhalten. Der Vertrag sollte natürlich genau geprüft werden. In unserem Vertrag standen einige Fehler. Beispielsweise gab es Zahlendreher bei unserer jetzigen Anschrift und bei der Anschrift des neuen Grundstücks. Im Großen und Ganzen hatten wir aber nur wenige Punkte, die wir noch geklärt haben wollten. Trotzdem wird bei diesem Notarvortermin, jeder einzelne Punkt noch einmal durchgegangen. Daher sollte man sich hierbei, je nach Umfang des Vertrages, genug Zeit einplanen.

Übliche Punkte die z.B. in einem Vertrag stehen sind:

  • Kaufgegenstand + evtl. Belastungen wie z.B. (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)
  • Kaufpreis + Voraussetzungen für den Kauf z.B.
    • Vorkaufsrecht der Gemeinde wird nicht ausgeübt (Notar holt eine Verzichtserklärung ein)
    • Löschungsbewilligungen liegen vor
  • Belastungsvollmacht
  • Gewährleistungsregelungen
  • Makler-Honoraranspruch sofern einer beauftragt wurde

Der Notartermin beim Grundstückskauf – Wie läuft dieser ab?

Nachdem nun alle Punkte geklärt bzw. korrigiert wurden, stand der eigentliche Notartermin mit den Verkäufern an. Zu Beginn stellt der Notar die Personalien von allen beteiligten Personen anhand eines gültigen Personalausweises fest. Anschließend liest er noch einmal der komplette Vertrag vor. Auch hier können wieder Fragen und Unklarheiten geklärt werden. Sofern noch Änderungen auftreten, notiert der Notar diese dem Vertrag. Schließlich haben die Verkäufer und wir den Vertrag unterschrieben und dieser war somit rechtskräftig. Die korrigierten Verträge haben die Verkäufer und wir anschließend per Post, mit einem Notarsiegel versehen, zugesandt bekommen.

Notartermin beim Grundstückskauf mit Stempelkissen
Stempel auf einem Stempelkissen©Pixaby

Auflassungsvormerkung eintragen und Kaufpreis überweisen

Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt eine sogenannte Auflassungsvormerkung. Diese dient dazu, dass der Verkäufer das Grundstück oder Haus nicht noch ein weiteres Mal verkaufen kann. Des Weiteren fragt der Notar bei der zuständigen Gemeinde an, dass diese nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. In der Regel wird Sie dies nicht wahrnehmen.
Nun hieß es erst einmal warten.

Nach einiger Zeit hatten wir endlich die Information vom Notar bekommen, dass der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen werden kann.

In der Regel wurde früher der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto eingezahlt. Der Notar hatte das eingezahlte Geld erst an den Verkäufer weitergegeben, wenn alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt wurden.

Heutzutage gestattet dies der Gesetzgeber aber nur noch in Ausnahmefälle (z.B. bei einem berechtigten Sicherungsinteresse). Das kommt aber mittlerweile nur in selten Fällen vor. Heute wird daher eine direkte Zahlungsabwicklung vorgesehen.

So auch in unserem Fall. Wir hatten mit unserer Finanzierungs-Bank ausgemacht, dass wir einen Teil aus unserem Eigenkapital bezahlen. Daher mussten wir zunächst unseren Teil an den Verkäufer überweisen (nach mehrmaligem Prüfen, ob auch alles stimmt). Anschließend hat unsere Bank dann den Restbetrag überwiesen.

Neueintragung ins Grundbuch und Wie hoch sind die Kosten für einen Notartermin?

Dem Notar mussten wir nun wiederum mitteilen, dass wir den Betrag überwiesen haben. Daraufhin erhielten wir den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer schickt das Finanzamt dem Notar eine Bestätigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Danach beantragt der Notar eine Eigentums-Umschreibung bei dem Grundbuchamt. Abschließend erhielten wir vom Notar die Bestätigung und das Grundstück hat seinen Besitzer gewechselt.

Die Kosten für Notar und Grundbucheintrag sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und können in der Gebührentabelle eingesehen werden. Ein Großteil dieser Kosten richtet sich nach dem Geschäftswert (Kaufwert) des Grundstücks bzw. der Immobilie. Ein weiterer Kostenpunkt, ist der Arbeitsaufwand des Notars. Jeder Kaufvertrag ist individuell und weicht bei den Notar- und Grundbuchkosten ab. In der Regel kann man für die Kosten ca. 1,5 – 2 Prozent des Kaufpreises veranschlagen.

27 Antworten auf „Notartermin beim Grundstückskauf und Eintragung in das Grundbuch“

  1. Für die Tipps zu dem Vertrag danke! Sind irgendwelche Unterlagen von der Seite des Verkäufers benötigt? Habe von dem Freund gehört, wie es ihm geglückt hat, ein Grundstück mit Bauverpflichtung zu kriegen. Möchte mich vor solchem Fall schützen.

  2. Hallo Finn,
    in der Regel stehen solche Bauverpflichtungen in dem Kaufvertrag. Da der Notar unabhängig und unparteilich handeln muss, weißt er auf solche Verpflichtungen bei dem Notartermin hin.

    VG

  3. Ich möchte mit meinen Eltern ein Haus kaufen. Danke für den Tipp, dass die Kosten für das Notariat und die Grundbucheintragung im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind. Ich werde meinen Eltern sagen, dass sie mit ca. 1 – 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen sollen.

  4. Ach ich wusste noch gar nicht, das die Auflassungsvormerkung dazu da ist, dass man eine Immobilie nicht zweimal verkaufen kann. Wir haben auch bald unseren Termin beim Notar. Ich hoffe schon bald ein Haus mein Eigentum nennen zu können!

  5. Ich wusste gar nicht, dass der Notar eine Auflassungsvormerkung veranlasst. Das ist aber Sinnvoll, damit das Grundstück nicht noch einmal verkauft werden kann. Wir wollen ein Grundstück übergeben und machen das auch über einen Notar. Dieser wird dann sicherlich etwas Ähnliches beantragen damit wir das Grundstück nicht noch an jemanden anderen geben.

  6. Das vollständige Vorlesen des Vertrags mit den Vertragspartnern beim Besuch des Notars war mir neu. Ich werde bei den nächsten Angelegenheiten auf den von Ihnen geschilderten Ablauf verstärkt achten. Vor allem bei der Abwicklung von Kaufverträgen ist dies sicherlich von Vorteil.

  7. Wir kaufen bald ein Grundstück für unser erstes Haus und haben bald einen Notartermin. Ich wusste nicht, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Da dies unser erster Kauf ist, habe wir nicht viel Erfahrung und sind froh über jede Unterstützung.

  8. Ich werde demnächst ein Grundstück verkaufen, weshalb für uns auch der Termin beim Notar ansteht. Wie Sie bereits beschreiben, kann man auch beim Notar selbst noch Änderungen im Vertrag besprechen. Vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Grundstücksankauf/verkauf.

  9. Die Abwicklung eines Kaufvertrags beim Notar hinsichtlich dem Kauf von Immobilien oder Grundstücken muss, wie Sie bereits erwähnen, zwingend beim Notar erfolgen. Die Beglaubigung des Dokuments und die Prüfung der Form etc. ist notwendig. Ebenso finde ich, dass das Verlesen der Inhalte vor beiden Parteien zielführend ist. Vielen Dank für Ihren Beitrag.

  10. Hallo zusammen,

    vielen Dank für den hilfreichen und informativen Beitrag. Mir war nicht Bewusst auf was man alles beim Grundstückskauf beachten muss und wie wichtig es ist einen kompetenten Notar beauftragt. Der Aspekt der Auflassungsvormerkung war komplett Neuland für mich.

    Lg
    Uwe

  11. Ich werde demnächst beim Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlassen. Das diese in der Gebührentabelle festgesetzt sind, war mir nicht bewusst. Dies zeigt auf, dass man sich ruhig für einen kompetenten Notar seines Vertrauens mit wenig Hinblick auf eventuelle Preisunterschiede verlassen kann. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

  12. Gut zu wissen, dass die Kosten für den Notar beim Grundstückskauf vom Käufer getragen werden. Ich möchte gerne ein Grundstück kaufen und informiere mich daher über das Thema. Danke für den Beitrag, sehr informativ! Ich habe einen guten Überblick darüber bekommen!

  13. Der Notar sorgt für die Eintragung in das Grundbuch. Wir wollen ein Grundstück kaufen und haben alle Dokumente beim Notar. Dieser bestätigt auch die Überweisung des Geldes. Das ist wichtig, falls es in einem Streitfall Wort gegen Wort steht.

  14. Ich wusste nicht, dass ein Notar benötigt wird, um ein erworbenes Grundstück in das Grundbuch eintragen zu lassen. Mein Mann und ich haben ein Grundstück gekauft und werden bald ein Haus bauen. Ich denke ich werde den kompletten Ablauf mit dem Notar besprechen.

  15. Interessant zu lesen, dass der Käufer dafür zuständig ist, einen Notar zu beauftragen, um ins Grundbuch eingetragen zu werden und auch die Kosten hierfür übernehmen muss. Wir sind aktuell auf der Suche nach einem Haus, das wir kaufen können. gut zu wissen, dass die Kosten hierfür meist bei 1,5-2 Prozent des Kaufpreises liegen.

  16. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Notar gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie möchte einen Notar einstellen. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  17. Gut zu wissen, dass ein Grundstückskauf auch ins Grundbuch eingetragen werden muss. Ich wusste auch nicht, dass dafür ein Notar beauftragt werden muss. Wir wollen ein Haus bauen und haben bald unseren ersten Notartermin, ich werde das mit ihm besprechen.

  18. Ich danke Ihnen für diese detaillierte Zusammenfassung der zu beachtenden Notarkosten beim Grundstückskauf. Da wir vorhaben ein Haus mit Bauträger zu bauen, haben wir uns einen Notar gesucht, der sich zusätzlich mit dem Bauträgervertragsrecht auskennt. Bevor der Hausbau allerdings starten kann, steht uns auch noch der Termin beim Notar wegen der Neueintragung ins Grundbuch bevor.

  19. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich finde es sehr praktisch, dass die kosten für Notar und Grundbucheintrag in der Gebührentabelle festgelegt sind. Man kann sich damit schon vor dem Grundstückskauf eine grobe Kostenschätzung machen.

  20. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Notartermin beim Grundstückskauf. Mein Partner hat unser angrenzendes Grundstück zum Verkauf angeboten und sucht nun nach einem Notar, der den Kaufvertrag abwickeln wird. Gut zu wissen, dass man sich Unklarheiten bei der Vertragsabwicklung vom Notar erklären lassen kann.

  21. Das ist genau das, was ich zu zum Thema Notartermin beim Grundstückskauf gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!

  22. Danke für den Überblick, was beim Notartermin zum Grundstückskauf passiert. Gut zu wissen, dass es mit einem Vorgespräch beim Notar beginnt, bei dem offene Fragen zum Vertrag geklärt werden. Ich werde den Notar bitten, uns den Vertrag ebenfalls vorab per Mail zukommen zu lassen.

  23. Das vollständige Vorlesen des Vertrags ist übrigens nicht nur beim Hauskauf so. Der Notar liest auch Änderungen bei Gesellschaften/Unternehmen vor, zum Beispiel wenn sich die Geschäftsadresse ändert oder ein Geschäftsführerwechsel ansteht. Das ist wohl ein zwingender Bestandteil eines Notartermins. Zugegeben liest ein Notar das Vertragliche sehr routiniert und schnell herunter. Aber je nach Vertragslänge dauert es manchmal schon eine Kaffeetasse lang.

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