Baustraße – Vorbereitungen vor dem Baubeginn

Bevor die Hausbaufirma, in unserem Fall Helma, mit den Arbeiten beginnen kann, müssen einige Vorarbeiten geleistet werden. Baustraße, -strom und -wasser einrichten sind die Hauptaufgaben die vor dem Baubeginn anstehen. Neben diesen gibt es aber auch noch weitere Aspekte zu beachten.

  1. Baustraße – Die Zufahrt zur Baustelle einrichten
  2. Bauwasser und Baustrom beantragen
  3. Absicherungspflicht der Baustelle und weitere Pflichten
  4. Welche Versicherungen sind für den Hausbau notwendig?

Baustraße – Die Zufahrt zur Baustelle einrichten

Nachdem wir unser Grundstück bereits von Altlasten befreit haben, stand als nächstes die Einrichtung der Baustelle an. Hierzu gehört zunächst das Anlegen der Baustraße. Diese dient als Überfahrmöglichkeit für Bagger und LKW’s, damit diese den Gehweg und Bordsteinkanten nicht beschädigen.

Die Größe und Stärke hängen von den Anforderungen der Baufirma ab. Diese gibt z.B. an wie stark die Baustraße belastbar sein muss, ohne dass Schäden am Gehweg entstehen. Manchmal reicht hierfür einfacher Schotter. Meistens wird die Straße hingegen aus Asphalt/ Bitumen hergestellt. Da Bitumen umwelttechnisch nicht sehr verträglich ist, muss man diesen auch wieder teuer entsorgen. Daher am besten bei dem Angebot gleich die Entsorgung mitaufnehmen.

Als Alternative zu Bitumen/ Asphalt oder Recycling gibt es noch Gummi- bzw. Stahlmatten. Diese können ausgeliehen und schnell ausgelegt werden. Stahlmatten sind aber nicht ganz so stark belastbar wie beispielsweise Asphalt und können auch schnell gestohlen werden. Helma gibt beispielsweise an, dass die Baustraße für bis zu 40 Tonnen LKW belastbar sein muss.

Damit eine Baustraße errichtet werden darf, muss in der Regel eine Genehmigung bei der Stadt/ Gemeinde eingeholt werden. Die Kosten für eine Baustraße variieren stark. Daher sollten Bauherren verschiedene Angebote vergleichen. Als Richtwert kann man bei einer Baustraße aus Recycling von ca. 10-15 € pro Meter ausgehen. Bei einer Überfahrt aus Bitumen muss man von ca 60-70 € pro qm zzgl. der Entsorgungskosten ausgehen.

Zur Baustraße zählt bei Helma neben der Zufahrt über den Gehweg, aber auch noch die Zufahrt auf dem Grundstück selbst sowie ein Kranstellplatz. Betonrecycling wird meist hierfür verwendet. Durch unseren Bugalow-Abriss hatten wir hiervon eigentlich jede Menge. Dieser konnte aber natürlich nicht verwendet und musste somit extra bezahlt und geliefert werden.

Der Schotter der bei der Baustraße nach dem Hausbau übrig bleibt, kann später für die Terrasse oder die PKW Stehlplätze genutzt werden.

Bauwasser und Baustrom beantragen

Ohne Strom und Wasser läuft auf der Baustelle nicht viel. Sofern auf dem Grundstück noch keine Medien anliegen muss der Bauherr Bauwasser und Baustrom beantragen. Für den Baustrom muss zunächst ein Antrag bei dem städtischen Energieversorger beantragt werden. Anschließend wird ein Techniker damit beauftragt, dass Grundstück an die nächstgelegene Anschlussstelle anzuschließen.

Wenn der Anschluss hergestellt wurde, benötigt der Bauherr ein Baustromkasten. Dieser kann beim beauftragten Elektriker gemietet werden. Die Kosten für die Miete belaufen sich auf ca. 1 – 2 € pro Tag. Nun muss noch beim Energieversorger ein Baustromtarif gebucht werden. Dieser wird über den Verbrauchszähler im Baustromkasten abgerechnet. Eine Alternative zur Miete ist der Kauf eines (gebrauchten) Baustromkastens. Bei längeren Bauphasen kann sich ein Kauf daher lohnen. Doch Achtung bei gebrauchten Kasten: Es muss sichergestellt werden, dass alle Leitungen und Sicherungen einwandfrei funktionieren.

austromkasten für den Hausbau
Baustromkasten für den Hausbau

Das Bauwasser wird, wie auch der Baustrom, bei einem öffentlichen Versorger beantragt. Ein zugelassener Installateur baut ein Standrohr auf dem Grundstück auf und schließt es an das öffentliche Trinkwassernetz an. Über die Wasseruhr wird abgerechnet. Wer überlegt seinen Nachbarn nach Wasser von dessen Anschluss zu fragen, sollte sich das gut überlegen. Dies ist nämlich sowohl für den Nachbarn als auch für den Bauherrn strafbar. Das Wasser aus dem öffentlichen Netz darf ohne einen Antrag nicht weiterverkauft werden.

Die Bearbeitung für Baustrom als auch für Trinkwasser kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Daher sollte dies frühzeitig beantragt werden. Nicht unwichtig: Für die Dauer der Bauzeit stellt Helma kostenfrei ein Baustellen-WC zur Verfügung.

Absicherungspflicht der Baustelle und weitere Pflichten

Bei der Sicherungspflicht ist es zum Beispiel wichtig, die Baustelle mit einem Bauzaun abzusichern. So wird nicht berechtigten Personen der Zugang zur Baustelle verwehrt und sie können sich so nicht verletzen. Durch einen Bauzaun werden zudem Diebe darin gehindert, sich auf der Baustelle an den Baumaterialien zu bedienen. Ein Warnhinweis wie z.B. „Baustelle betreten verboten“ sollte ebenfalls am Bauzaun angebracht werden.

Beim Hausbau ist natürlich auch der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung wichtig. Wer für seinen Hausbau eine Baufirma beauftragt, gibt diese Pflichten an die Firma ab. Das heißt aber nicht, dass der Bauherr komplett aus der Pflicht genommen wird. Die Bauherren haben immer noch eine Aufsichtspflicht. Mit der Aufsichtspflicht, verpflichtet man sich regelmäßig (aber nicht täglich) über den Zustand auf der Baustelle und deren Sicherungsmaßnahmen zu informieren. Daher reicht es alle wzei bis drei Tage einmal nach dem Rechten zu sehen, sofern die Baustelle nicht viele Kilometer entfernt liegt.

Der Baubeginn muss zum Start der Bauarbeiten beim Bauamt schriftlich angezeigt werden. Unser Bauleiter hat uns zugesichert, dass er den Baubeginn rechtzeitig anzeigt. Da durch die vielen zu betreuenden Baustellen dies aber leicht untergehen kann, haben wir den Baubeginn persönlich beim Bauamt angezeigt. Dafür gibt es in der Regel ein Formular, das dem Bauantrag beiliegt.

Welche Versicherungen sind für den Hausbau notwendig?

Beim Hausbau sind Versicherungen besonders wichtig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Diese sind in erster Linie Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Mit dieser Versicherung wird, wie der Name schon sagt, der Bauherr gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche geschützt, falls es zu Sach- oder noch schlimmer zu Personenschäden kommt. D.h. vereinfacht ausgedrückt: Fällt zum Beispiel ein Dachziegel herunter und trifft eine Person oder ein Auto, dann springt die Bauherrenhaftplicht ein.

Bei einigen Privathaftplichtversicherungen ist, eine Bauherrenhaftpflicht bereits mit eingeschlossen. Wichtig ist hierbei aber zu prüfen, ob und bis zu welcher Bausumme die Versicherung einen Schaden abdeckt.

Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung wird der Bau gegen unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Unwetter, Überschwemmung, Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler abgesichert.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt den Bauherren vor Brand, Blitzeinschlag und Explosionen. Mit Abschluss des Hausbaus kann die Versicherung in eine Wohngebäudeversicherungen umgewandelt werden.

Wer mit Helma sein Eigenheim baut, kann den HELMA®-BauSchutzBrief in Anspruch nehmen. Dieser beinhaltet die oben genannten Versicherungen bereits. Trotzdem empfiehlt es sich immer die verschiedenen Anbieter anhand ihrer angebotenen Leistungen zu vergleichen.

Eine Antwort auf „Baustraße – Vorbereitungen vor dem Baubeginn“

  1. Vielen Dank für den Beitrag zu den Vorbereitungen vor dem Baubeginn. Meine Tante lässt die Baustraße zu ihrem Grundstück von einem Unternehmen für Asphaltmischanlagen asphaltieren. Gut zu wissen, dass man den Schotter der vom Bau übrig bleibt für die Terrasse oder den Stehplatz für das Auto nutzen kann.

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