Oft kommt es vor, dass ein großes Grundstück geteilt wird und das hintere Grundstück keinen Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum hat. Damit der Hauseigentümer des hinteren Grundstücks, dieses auch nutzen kann, wird eine Grunddienstbarkeit vereinbart. In der Regel ist das ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. „Grunddienstbarkeit – Pflichten und Rechte“ weiterlesen